Sachgebiet 14.1 - ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration
Das Sachgebiet 14.1 der Regierung ist zum einen zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung und ihrer Dependancen in Schwaben. Asylbewerber müssen sich grundsätzlich in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet in dieser Einrichtung aufhalten, um für die ersten Verfahrensschritte des Asylverfahrens jederzeit erreichbar zu sein.
Zudem fällt auch die Belegung von Übergangswohnheimen in die Zuständigkeit des Sachgebiets. In diesen Wohnheimen werden bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge oder afghanische Ortskräfte untergebracht.
Die im Sachgebiet eingegliederte Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Verteilung der Asylbewerber innerhalb des Regierungsbezirkes. Im Rahmen der Wohnsitzzuweisung können Regelungen erlassen werden, um eine gezielte und geordnete Verteilung der bleibeberechtigten Flüchtlinge zu ermöglichen.
Auch der Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fällt in die Zuständigkeit des Sachgebietes. In diesem Zusammenhang werden Leistungen geregelt, die materiell hilfsbedürftige Asylbewerber und vergleichbare Personengruppen beanspruchen können.
Das Sachgebiet 14.1 ist schließlich zuständig bei allgemeinen Fragen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Schwaben sowie der Förderung der Integration, Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen.
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Karlstraße
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- A
- Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen
- Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk
- Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
- Asylbewerber; Zuweisung und Umverteilung
- Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb