Ukraine: "Schwaben hilft" - Informationen zur Flüchtlingshilfe
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen gebündelte Informationen und Anlaufstellen der verschiedenen Ebenen.
Zentrale Plattform für Menschen in Bayern, die helfen wollen
Informationsangebot des Bayerischen Innenministeriums zur Ukrainehilfe (Infos und Formulare zu Spenden, Wohnungsangeboten uvm.) |
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Das Hilfetelefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten wollen.
(Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per Email an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.
Anmeldung zur Registrierung geflüchteter Menschen aus der Ukraine
Die Kreisverwaltungsbehörden sind als örtliche Leistungsträger und Ausländerbehörden unmittelbar zuständig für die Registrierung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen. Ankommende Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich daher vorrangig an die örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreis/Kreisfreie Stadt) wenden, um sich dort registrieren zu lassen.
Wenn die Ausländerbehörde eine vollständige erkennungsdienstliche Behandlung an einer PIK-Station durchführen kann, ist die Erstregistrierung damit abgeschlossen.
Sollte die Ausländerbehörde (zeitweise) nicht über diese technische Möglichkeit verfügen, wird dort ersatzweise in einem ersten Schritt eine „vereinfachte Registrierung“ im Ausländerzentralregister (AZR) vorgenommen. Auch mit dieser vereinfachten Registrierung ist es z. B. möglich, Sozialleistungen zu beantragen oder nach Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine sog. Fiktionsbescheinigung zu erhalten. In dieser kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Nach dieser vereinfachten Registrierung ist noch die Nachholung der vollständigen erkennungsdienstlichen Behandlung an einer PIK-Station erforderlich ohne die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nicht erteilt werden kann. Auch diese Registrierung wird soweit möglich durch die Ausländerbehörde vor Ort vorgenommen.
In Ausnahmefällen kann auch das Behördenzentrum der ANKER-Einrichtung in Augsburg die Ausländerbehörde unterstützen, falls vor Ort eine PIK-Registrierung nicht möglich ist.
Hierzu können sich Geflüchtete über die E-Mail-Adresse Registrierungsanmeldung-ukraine@reg-schw.bayern.de für einen Termin zur Registrierung im Behördenzentrum Augsburg anmelden.
Bitte übersenden Sie uns mit Ihrer E-Mail folgende Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Kopie des Ausweisdokuments (wenn vorhanden)
- Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
- Adresse der aktuellen Unterkunft (ggf. mit Name Ihres Gastgebers)
- Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Das ANKER-Schwaben - Behördenzentrum setzt sich dann mit Ihnen für einen Termin zur Vervollständigung der Registrierung in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Im Behördenzentrum Augsburg werden nur diejenigen ukrainischen Kriegsflüchtlinge für eine Registrierung terminiert, die bereits bei der örtlichen Ausländerbehörde mittels vereinfachter Registrierung im AZR erfasst wurden. Hier wird diese vereinfachte Registrierung im Nachgang durch eine vollständige erkennungsdienstliche Behandlung an einer PIK-Station vervollständigt.
Weitere Informationen
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Informationen zur Erstregistrierung, über Hilfsangebote und Spendenmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis Aichach-Friedberg |
Informationen auf Bundesebene
Informationen aus dem Auswärtigen Amt - Aktuelle Situation in der Ukraine
Informationen aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland