Ukraine: "Schwaben hilft" - Informationen zur Flüchtlingshilfe

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Auf dieser Seite bieten wir Ihnen gebündelte Informationen und Anlaufstellen der verschiedenen Ebenen.

 

 

Zentrale Plattform für Menschen in Bayern, die helfen wollen 

Informationsangebot des Bayerischen Innenministeriums zur Ukrainehilfe 
(Infos und Formulare zu Spenden, Wohnungsangeboten uvm.)

 

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Das Hilfetelefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten wollen.

Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Nummer 089 54497199
(Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per Email an .

 

Anmeldung zur Registrierung geflüchteter Menschen aus der Ukraine

Die Kreisverwaltungsbehörden sind als örtliche Leistungsträger und Ausländerbehörden unmittelbar zuständig für die Registrierung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen. Ankommende Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich daher vorrangig an die örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreis/Kreisfreie Stadt) wenden, um sich dort registrieren zu lassen. 

Wenn die Ausländerbehörde eine vollständige erkennungsdienstliche Behandlung an einer PIK-Station durchführen kann, ist die Erstregistrierung damit abgeschlossen. 

Sollte die Ausländerbehörde (zeitweise) nicht über diese technische Möglichkeit verfügen, wird dort ersatzweise in einem ersten Schritt eine „vereinfachte Registrierung“ im Ausländerzentralregister (AZR) vorgenommen. Auch mit dieser vereinfachten Registrierung ist es z. B. möglich, Sozialleistungen zu beantragen oder nach Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine sog. Fiktionsbescheinigung zu erhalten. In dieser kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Nach dieser vereinfachten Registrierung ist noch die Nachholung der vollständigen erkennungsdienstlichen Behandlung an einer PIK-Station erforderlich ohne die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nicht erteilt werden kann. Auch diese Registrierung wird soweit möglich durch die Ausländerbehörde vor Ort vorgenommen. 

In Ausnahmefällen kann auch das Behördenzentrum der ANKER-Einrichtung in Augsburg die Ausländerbehörde unterstützen, falls vor Ort eine PIK-Registrierung nicht möglich ist. 

Hierzu können sich Geflüchtete über die E-Mail-Adresse für einen Termin zur Registrierung im Behördenzentrum Augsburg anmelden. 

Bitte übersenden Sie uns mit Ihrer E-Mail folgende Daten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum 
  • Kopie des Ausweisdokuments (wenn vorhanden)
  • Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Adresse der aktuellen Unterkunft (ggf. mit Name Ihres Gastgebers)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

Das ANKER-Schwaben - Behördenzentrum setzt sich dann mit Ihnen für einen Termin zur Vervollständigung der Registrierung in Verbindung. 

Bitte beachten Sie:
Im Behördenzentrum Augsburg werden nur diejenigen ukrainischen Kriegsflüchtlinge für eine Registrierung terminiert, die bereits bei der örtlichen Ausländerbehörde mittels vereinfachter Registrierung im AZR erfasst wurden. Hier wird diese vereinfachte Registrierung im Nachgang durch eine vollständige erkennungsdienstliche Behandlung an einer PIK-Station vervollständigt.

Weitere Informationen 

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 02.03.2022 (Bayern beschließt ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Dreiklang Humanität, Wirtschaft und Sicherheit, siehe insbesondere ab Ziffer 5)

Informationen zur Erstregistrierung, über Hilfsangebote und Spendenmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte 

Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis Augsburg
Landkreis Donau-Ries
Landkreis Dillingen a.d.Donau
Landkreis Neu-Ulm  - Landkreis Neu-Ulm hilft: Unterstützung für die Ukraine
Landkreis Günzburg
Landkreis Unterallgäu
Landkreis Ostallgäu
Landkreis Oberallgäu
Landkreis Lindau (Bodensee) - Flüchtlinge aus der Ukraine
Stadt Kempten (Allgäu) - Koordinationsstelle für Ukraine-Hilfe
Stadt Kaufbeuren - Solidarität mit der Ukraine
Stadt Memmingen
Stadt Augsburg

Informationen auf Bundesebene

Informationen aus dem Auswärtigen Amt - Aktuelle Situation in der Ukraine
Informationen aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland