Aufgaben als Mittelbehörde
Bündelungs- und Koordinierungsaufgaben
In der Mittelbehörde Regierung laufen die meisten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zusammen, die innerhalb der Staatsregierung auf die einzelnen Ministerien nach Geschäftsbereichen verteilt sind (sog. Ressortprinzip), um sich dann wieder auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden zu verzweigen. Man spricht deshalb von der Bündelungsfunktion der Regierung. Das heißt, die unterschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staatsministerien werden an den Regierungen zusammengefasst und ein Interessenausgleich geschaffen. Diese Bündelungsfunktion der Regierungen ist im Verwaltungsaufbau einmalig.
Bei der Umsetzung von Vorhaben auftretende vielfältige Nutzungskonflikte werden schnell und sachgerecht entschieden und ausgewogene Kompromisslösungen gefunden.
Bündelung steht vor allem für Koordinierung, Kooperation und Kompromiss.
Die Bündelung verwirklicht den Grundsatz der Einheit der Verwaltung am stärksten und trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei. Dies bedeutet, dass der rat- und entscheidungssuchende Bürger nicht von einer Behörde zur anderen laufen muss, sondern unter einem Dach Auskunft und Entscheidung erhält. Durch die Bündelung an einer Stelle können Aufgaben schneller, effektiver und effizienter erledigt werden, als verschiedene Fachbehörden nebeneinander dazu in der Lage wären.
Unterschiedliche und vielfältige fachliche Zielvorstellungen gegeneinander abzuwägen und in eine einheitliche Entscheidung einfließen zu lassen bedeutet, dass ein breites Spektrum von qualifizierten Fachleuten aus den verschiedensten Fachrichtungen in der Regierung von Schwaben beschäftigt werden muss. Bayern ist mit über 70.000 qkm das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und in Bezug auf die Einwohnerzahl das zweitgrößte. Die Regierung stellt damit die Präsenz der Bayerischen Staatsregierung "in der Fläche", d.h. in den Regierungsbezirken, sicher.
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Wer die Recht- und Zweckmäßigkeit von Bescheiden überprüfen lassen möchte, muss vor Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in bestimmten Rechtsbereichen (z.B. Fahrerlaubnisrecht) Widerspruch einlegen. In verschiedenen anderen Rechtsbereichen ist die Einlegung eines Widerspruchs vor Klageerhebung fakultativ. In einer Widerspruchsentscheidung bietet die Regierung einen möglichst schnellen, kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz und erspart vielen Bürgern den Weg zu den Verwaltungsgerichten.
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Die Regierung hat die Aufgabe, die nachgeordneten Behörden und Kommunen bei der Umsetzung der ministeriellen Vorhaben und Vorgaben zu beraten und zu unterstützen. Die Regierungen beschäftigen auch zu diesem Zweck Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, die in diesem Ausmaß nicht auf der Unterstufe der Verwaltung vorgehalten werden können.
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Die Regierung ist regionale Lenkungs- und Aufsichtsbehörde für nachgeordnete Behörden. Die Regierung von Schwaben nimmt die staatliche Aufsicht über Landratsämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Bauämter, Staatliche Schulämter und Berufliche Schulen wahr, sowie die Kommunalaufsicht über folgende kommunale Selbstverwaltungskörperschaften: Landkreise, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und eine Reihe von Zweckverbänden, Stiftungen und Sparkassen wahr.
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Die Regierung vergibt jährlich einen erheblichen Teil von Geldern des Freistaates, des Bundes und der Europäischen Union an private und öffentliche Stellen weiter. Durch ihre zentrale Stellung im Verwaltungsaufbau als Mittelbehörde stellt die Regierung eine einheitliche Förderpolitik im Regierungsbezirk sicher, von der Auswahl der zu fördernden Maßnahmen über die inhaltliche Festlegung bis hin zur Kontrolle, ob die Mittel auch ordnungsgemäß verwendet werden.
Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Städte- und Wohnungsbau, Verkehrswesen, Kindergärten, Altenheime und soziale Einrichtungen.
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Die Regierung übernimmt neben den bereits beschriebenen Kernfunktionen eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungs- und Fachfunktionen:
Genehmigungsbehörde für eine Vielzahl von Projekten im Regierungsbezirk: Planfeststellungsbeschlüsse für Straßenbaumaßnahmen, Heizkraftwerke und Müllverbrennungsanlagen, sowie Deponien und Anlagen der Gentechnik.
Personalverwaltung für über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon ca. allein 7.200 verbeamtete Lehrer und rund 2000 tariflich Beschäftigte im Schulbereich )
Ausbildung von Lehrkräften (Seminarwesen und 2. Lehramtsprüfung) und Rechtsreferendaren
Überwachungsaufgaben im Gesundheitswesen inkl. Einbindung in das staatliche Prüfungswesen
Preisüberwachung bei öffentlichen Auftraggebern
Verteilung und Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern
Städte- und Wohnungsbau, Denkmalschutz