Aktuelle Meldungen
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© Regierung von Schwaben 24.04.2026Auftaktveranstaltung der schwäbischen Aktiv-Wochen „Frühling.Erlebnis.Bauernhof“ – Wunderwelt Boden
Regierungspräsidentin Barbara Schretter hat die Aktiv-Wochen 2026 in Schwaben eröffnet. Es warten abwechslungsreiche Programme auf Schülerinnen und Schüler von der 2. bis zur 10. Klasse.
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© Regierung von Schwaben 28.04.2026JETZT BEWERBEN
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Themen
Ab dem 01.09.2026 ist die Zuständigkeit für die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit für die Betriebe in Schwaben auf die Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt übergegangen.
Bitte richten Sie Ihre Genehmigungsanträge dorthin. Nutzen Sie dafür am besten das Bayern Portal.
Bewerbungen und Vorschläge waren bis 31. Juli 2026 möglich. Der Termin der Preisverleihung wird zeitnah bekanntgegeben.
Vierte Änderung des Regionalplans der Region Augsburg (9)
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
Bayerischer Streuobstpakt
Für den Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft
Streuobstwiesen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandlandschaft und bieten zahlreichen heimischen wie auch seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
weitere Informationen zum Thema finden Sie hier
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass für berufsrechtliche Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge seit dem 01.07.2023 bzw. für Neuanträge in allen anderen nichtakademischen Gesundheitsfachberufe einschließlich Hebammen seit dem 01.07.2025 nicht mehr die Regierungen, sondern das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig ist.
Weitere Informationen zur berufsrechtlichen Anerkennung finden Sie bei Bedarf unter folgenden Links:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
FAQs des Bayerischen Landesamtes für Pflege zu den Anerkennungsverfahren
Stellenausschreibung
Für das kommende Schuljahr werden für einige freie Stellen für Lehrkräfte Versetzungen und Neueinstellungen im Bereich des Lehramts an Grundschulen und Mittelschulen schulbezogen unter Beteiligung der Schulleitung vorgenommen.
