Gleichstellung

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), das am 01.07.1996 in Kraft getreten ist, hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Ziel ist, in der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Aufgaben und Stellung der Gleichstellungsbeauftragten

Folgende Aufgaben übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte für die Beschäftigten der Regierung von Schwaben. Im Rahmen der personalrechtlichen Zuständigkeiten der Regierung von Schwaben werden die Aufgaben auch für die nachgeordneten Behörden wahrgenommen.

  • Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) und des Gleichstellungskonzeptes
  • Unterstützung der Dienststelle bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes
  • Förderung der Ziele des BayGlG durch eigene Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
  • Mitwirkung in allen Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches der Regierung von Schwaben, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können
  • Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen

Die Gleichstellungsbeauftragte ist der Dienststellenleitung unmittelbar unterstellt und wird im Organisationsplan der Regierung von Schwaben als Stabsstelle "Gleichstellungsbeauftragte" beim Regierungvizespräsidenten geführt.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem BayGlG weisungsfrei.