Personalvertretung in Schwaben

Auf der Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) wird die Personalvertretung gewählt. Diese sorgt zusammen mit der Dienststelle dafür, dass die Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden und alle die Beschäftigten betreffenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc. eingehalten werden. Daneben gibt es noch die Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung.

Die Schwerbehindertenvertretung wird auf Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) gewählt. Sie fördert die Inklusion  schwerbehinderter Menschen in die Dienststellen, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und zur Seite.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) stellt die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage. Ziel ist, in Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen zu den Rechten, Pflichten sowie zur Organisation der Personalvertretungen finden Sie auf den folgenden Seiten und bei den untenstehenden Links.


Inklusionsvereinbarung
nach § 166 SGB IX für die Bereiche Grund-und Mittelschulen einschließlich Staatliche 
Schulämter, Förderschulen und Schule für Kranke und berufliche Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) im Regierungsbezirk Schwaben