Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb
Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.
Der jeweiligen Regierung obliegen gemäß § 126 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten. Zudem werden dort in Sonderfällen bleibeberechtigte Ausländer (z. B. Resettlementflüchtlinge, humanitäre Aufnahmen, afghanische Ortskräfte) untergebracht. Übergangswohnheime dienen der vorläufigen Unterbringung und sollen von den Bewohnern in der Regel nicht länger als zwei Jahre genutzt werden. Ziel ist stets die eigenständige Versorgung der Bewohner mit geeignetem Wohnraum.
Die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der für den Freistaat Bayern angemieteten Gebäude erfolgt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Bauämtern und dem Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bei sinkendem Bedarf werden die Nutzungsverhältnisse der jeweiligen Objekte beendet.
Die Ausstattung der staatlichen Übergangswohnheime sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Die einzelnen Unterkunftsplätze werden den Bewohnern zugewiesen.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 14.2 - Flüchtlingsunterbringung, Flüchtlingsbetreuung, zentrale Aufgaben
Ansprechpartner
Frau Popova - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2857
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
Frau Redcay
Telefon +49 (0)821 327-2392
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
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