Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt einer ÖPNV-Zuweisung
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten von den Regierungen Zuweisungen für Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Zweck
Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Sie führen diese Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch. Der Freistaat Bayern unterstützt die ÖPNV-Aufgabenträger bei deren Bemühungen im Rahmen der ÖPNV-Zuweisungen.
Gegenstand
Die Zuweisungen sind für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs bestimmt. Sie sind damit umfassend einsetzbar.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Mit den in Art. 27 BayÖPNVG genannten Zwecken vereinbar sind insbesondere auch Investitionen und Nahverkehrsplanungen, in geringem Umfang auch organisatorische Aufwendungen.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen wird nach Maßgabe der Bewilligung im Haushalt festgesetzt. Die Höhe und Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen für den einzelnen Aufgabenträger wird gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über Finanzhilfen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (FinÖPNVV) jährlich festgelegt und ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. Bei der Verteilung wird auch berücksichtigt, ob und in welcher Qualität ein ÖPNV-Angebot vorhanden ist.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Frau Erlei - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2582
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
Langenmantelstraße 1
86153 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2660
ÖPNV-Zuweisungen werden für Zwecke und zur Verbesserung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gewährt (Art. 27 BayÖPNVG).
- Pauschalierte Abschlagszahlung erfolgt zum 1. April eines Jahres
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Auszahlung des Restbetrages erfolgt nur, sofern der Aufgabenträger bis spätestens zum 1. August eines Jahres die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal eingereicht hat.
- Mitteilung der gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 FinÖPNVV erforderlichen Unterlagen bis 1. August eines Jahres
- Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.
- ggf. die Verordnung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
falls die Aufgabenträgerschaft übertragen wurde, ist die Verordnung zur Übertragung beizulegen - Aufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten Eigenmittel