Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung
Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Frau Erlei - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2582
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher VereinbarungHausanschrift
Halderstraße 21
86150 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen zu stellen.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration