Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben)
Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeiten bei der Regierung von Schwaben:
Das Sachgebiet 40.2 ist zuständig, wenn es sich um die schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen öffentlicher Grund- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien handelt.
Das Sachgebiet 44 ist zuständig für die schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen aller privater Ersatzschulen.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal
Ansprechpartner
Herr Grußler - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2247
Fax +49 (0)821 327-2674
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
Zeuggasse 7
86150 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289 - Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Frau Vogl - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2183
Fax +49 (0)821 327-2674
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289