Grund- und Mittelschulen; Bewerbung für Vertretungsdienst
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung).
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal
Ansprechpartner
Herr Grußler - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2247
Fax +49 (0)821 327-2674
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
Zeuggasse 7
86150 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.
Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.
- Lebenslauf
- Examenszeugnisse