Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt - bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Frau Litpher - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbereich Tarifangestellte und Ganztagsangebote
Telefon +49 (0)821 327-2364
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
Frau Waßner - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbereich Beamte
Telefon +49 (0)821 327-2560
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
baldmöglichst