Luftreinhaltepläne; Erstellung
Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.
In Bayern werden Entwürfe für Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Abweichend davon sind kreisfreie Städte selbst für die Erstellung des Plans zuständig, wenn deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von der zuständigen Behörde veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:
- Umweltzonen,
- Lkw-Durchgangsverkehr,
- Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement)
- öffentlicher Personennahverkehr.
Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.
Sofern anderweitig Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten festgestellt werden (z. B. durch orientierende Messungen), muss die betroffene Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und umsetzen. Die Regierungen und das Landesamt für Umwelt unterstützen die Kommunen dabei fachlich.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Herr Dr. Harant - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2599
Fax +49 (0)821 327-2284
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
- § 47 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) - Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
- 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- Luftreinhaltepläne in Bayern - Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen.
- In Bayern bisher veröffentlichte Luftreinhaltepläne
- In Bayern bisher fortgeschriebene Luftreinhaltepläne
- Planung weiterer Luftreinhaltepläne in Bayern und Fortschreibung bestehender Pläne
- Luftreinhaltepläne in Deutschland
Luftreinhaltepläne im Regierungbezirk Schwaben
Stadt Augsburg
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Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Augsburg von Dezember 2004 Link
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1. Fortschreibung: Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Augsburg mit Einbeziehung der Umlandgemeinden
Bekanntmachung von Mai 2009 Link
Verfahrensablauf Link
1. Fortschreibung: Grundlagen und Maßnahmen Link
Anhänge:
- Anhang 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung - Fragen/Einwendungen Link
- Anhang 2 - Was müssen Fahrzeughalter aus dem Ausland beachten?
- Informationsblatt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Serbisch, Kroatisch und Slowenisch) Link
- Anhang 3 - Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen Link
- Anhang 4 - Beschilderungs- und Umfahrungskonzept Link
- Anhang 5 - Bericht über Schadstoffmessungen in Augsburg im Bereich der Friedberger Straße B 300 (Bayer. Landesamt für Umwelt, 2007) Link
- Anhang 6 - Messbericht über Luftschadstoffmessungen in Stadtbergen bei Augsburg im Bereich der B 17 (Bayer. Landesamt für Umwelt, 2007) Link
- Anhang 7 - Messbericht über Metallgehalte im Feinstaub (PM10) ab den LÜB-Messstationen München Landshuter Allee, Augsburg Königsplatz und Nürnberg Bahnhofstraße (Bayer. Landesamt für Umwelt, 2007) Link
- Anhang 8 - Untersuchung zur Luftreinhaltung, Stadt Augsburg, Aktionsplan zum Luftreinhalteplan, Wirkungsanalyse (EM Plan, 2007) Link
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Untersuchung zur Wirksamkeit der Umweltzone Augsburg, 07/2010 Link
Anlagen zur Untersuchung, 07/2010 Link
Untersuchung zur Wirksamkeit der Umweltzone Augsburg – Ergänzung, 10/2010 Link
Anlagen zur Ergänzung der Untersuchung, 10/2010 Link
Fristverlängerung nach Art. 22 der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 – Immissionsprognosen, 09/2011 Link
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Stadt Augsburg zur Umweltzone Link
Stadt Lindau (Bodensee)
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Luftreinhalteplan Lindau von 2005 Link
Stadt Neu-Ulm
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Bekanntmachung, 08/2009 Link
Verfahrensablauf, 08/2009 Link
Luftreinhalte-/Aktionsplan: Grundlagen und Maßnahmen Link
Anhänge:
- Anhang 1 - Allgemeine Informationen zum Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) Bild Link
- Anhang 2 - Radverkehrsnetz - Gesamtnetz Bild Link
- Anhang 3 - Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen Bild Link
- Anhang 4 - Beschilderungs- und Umfahrungskonzept Bild Link
- Anhang 5 - Öffentlichkeitsbeteiligung - Fragen/Einwendungen Bild Link
- Anhang 6 - Was müssen Fahrzeughalter aus dem Ausland beachten? Informationsblatt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in den Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch) Link
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1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Neu-Ulm 2009 gem. § 47 BImSchG
- Bekanntmachung
- Verfahrensablauf
- Wirkungsanalyse des LfU vom 19.01.24 (nicht barrierefrei)
- 1. Fortschreibung
- Anhänge: Anhang 1 – Einwendungen Öffentlichkeitsbeteiligung
Gültig ab 21.05.2024