Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind in Bayern bei den Landratsämtern tätig. Für die Einstellung sind die Regierungen zuständig.
Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind insbesondere bei der Futtermittelprobenahme, der Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Durchführung der Plausibilitätskontrollen in HI-Tier eingesetzt. Weiterhin wirken sie in den Aufgabengebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierarzneimittel und in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit.
Die Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der in der Regel zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit absolvieren sie einen fünfmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Ansprechpartner
Herr Dr. Werder - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2047
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E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
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Fronhof 10
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Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Haupt- oder Mittelschulabschluss oder ein nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Meisterprüfung für den Beruf Landwirt bzw. Landwirtin oder Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft, einer Höheren Landbauschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als gleichwertig anerkannten Bildungsgang oder Ausbildung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf müssen zusätzlich in der Regel fünf Jahre einer förderlichen praktischen Tätigkeit nachgegangen sind sein, wobei eine dreijährige Berufspraxis nicht unterschritten werden darf.
- uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
- Führerschein der Klasse B
- fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
- gesundheitliche Eignung
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue
- charakterliche Eignung
- Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind.
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugniskopien