Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung
Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.
Aktueller Hinweis zu neuen Anträgen unter "Verfahrensablauf"
Zweck
Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.
Gegenstand
Gefördert werden
- die Erstellung eines Entwicklungskonzepts klimaneutrale Kommune zur Erreichung der Klimaneutralität,
- Umsetzungsvorhaben aus dem Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune,
- die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden, dies auch in Kombination mit einem Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen mit Austausch CO2-intensiver Anlagenteile sowie LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.
Antragsberechtigte
Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen erhalten.
Art und Umfang
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
- bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes)
- bis zu 60 % (für Kommunen unter 2.000 Einwohner oder bei interkommunalen Zusammenschlüssen unter 5.000 Einwohner)
- bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen)
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen der Umwelt
Ansprechpartner
Frau Gaßner - Sachgebietsleiterin
Naturschutz- und Wasserrecht
Telefon +49 (0)821 327-2511
Fax +49 (0)821 327-2284
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Halderstraße 21
86150 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.
Förderanträge sind digital über die Fördermanagementplattform Bayern einzureichen. Der digitale Antrag wird automatisch der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde zugestellt:
- bei der Regierung von Oberbayern durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Oberbayern und der Oberpfalz,
- bei der Regierung von Schwaben durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Schwa-ben und Niederbayern sowi
- bei der Regierung von Unterfranken durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Unter-, Mittel- und Oberfranken.
Die zuständige Regierung erteilt auch
- Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen,
- entscheidet über den Förderantrag und
- steht Ihnen auch während des weiteren Verlaufs des Verfahrens für Fragen zur Verfügung.
Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden nur Vorhaben, für die digital über die Fördermanagementplattform Bayern bis spätestens 31.12.2029 ein entsprechender Förderantrag eingereicht werden.
- Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
- Kostenkalkulation
- Richtline zur „Förderung des kommunalen Klimaschutzes“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR 2026)
- Art. 23 und Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO)
