Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben)
Darüber hinaus sind sie fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz tätig.
Die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prosituiertenschutzgesetz muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-jährigen alle 6 Monate. Sie wird in Schwaben an folgenden Gesundheitsämtern angeboten:
- Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
- Gesundheitsamt Oberallgäu
- Landratsamt Neu-Ulm - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Beachten Sie bitte, dass für Beratungen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt ein Termin vereinbart werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der oben genannten Gesundheitsämter.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 53 - Gesundheit
Ansprechpartner
Herr Dr. Lutz - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2335
Fax +49 (0)821 327-2670
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
