Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.
Sämtliche Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützen zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen.
Die Gesundheitsbehörden sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf. Sie regen geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen an.
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen koordinieren Aktivitäten, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken Netzwerke vor Ort.
Darüber hinaus begleiten die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen die unteren Gesundheitsbehörden fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Die für den Vollzug von § 10 ProstSchG nach § 64a Satz 2 der Zuständigkeitsverordnung zuständigen Gesundheitsbehörden der Landkreise und Städte sind unter Prostituiertenschutzgesetz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de), "Übersicht über gesundheitliche Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen" verzeichnet.
Weitere Informationen zu Leistungsdetails, Verfahrensablauf, Kosten etc. finden Sie unter "Weiterführende Links"
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben)
Darüber hinaus sind sie fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz tätig.
Die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prosituiertenschutzgesetz muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-jährigen alle 6 Monate. Sie wird in Schwaben an folgenden Gesundheitsämtern angeboten:
- Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
- Gesundheitsamt Oberallgäu
- Landratsamt Neu-Ulm - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Beachten Sie bitte, dass für Beratungen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt ein Termin vereinbart werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der oben genannten Gesundheitsämter.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 53 - Gesundheit
Ansprechpartner
Herr Dr. Lutz - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2335
Fax +49 (0)821 327-2670
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) - Art. 9 Gesundheitsförderung und Prävention
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG) - Art. 7 Aufklärung, Information, Prävention
- § 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) - Gesundheitliche Beratung