Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.
Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.
Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Frau Liebenstein
Telefon +49 (0)821 327-3556
Fax +49 (0)821 327-13556
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Peutingerstraße 11
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2660
Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.
keine
- keine
Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.