Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
Sie können eine Erweiterung der Rechte einer Privatpilotenlizenz, einer Segelflugzeugpilotenlizenz und einer Ballonpilotenlizenz beantragen.
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Pilotenlizenzen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (A-K)
Telefon +49 (0)89 2176-2214
Fax +49 (0)89 2176-2263
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-ob.bayern.de
Pilotenlizenzen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (L-V)
Telefon +49 (0)89 2176-2458
Fax +49 (0)89 2176-2263
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-ob.bayern.de
Pilotenlizenzen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (W-Z), Luftfahrerschulen
Telefon +49 (0)89 2176-2994
Fax +49 (0)89 2176-2263
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-ob.bayern.deBitte senden Sie uns Anträge oder vorzulegende Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Für Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 UhrFür persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
Hausanschrift
Terminalstraße Mitte 18, MAC-Süd, Ebene 5
85356 München-FlughafenPostanschrift
Postfach 24 14 42
85336 München-Flughafen
- Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
- Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
- Ballonpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie
- das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
- nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
- die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
- die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.
Der Antrag ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim zuständigen Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in die Privatpilotenlizenz.
keine
- Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
- bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers
- Sprachenvermerk Erteilung Verlängerung Erneuerung - AntragSie können den Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Sprachenvermerks online einreichen.
- Luftfahrerschein Erteilung oder Erweiterung Berechtigung - Antrag
Sie können die Erteilung oder Erweiterung einer Kunstflugberechtigung, einer Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und einer Nachtflugberechtigung online beantragen.
25,00 bis 50,00 EUR
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
