Hochwasser Mai/Juni 2024 - reg. Erg.
Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung einer Soforthilfe im Falle von nicht versicherbaren Schäden (Erstattung in Höhe von 50 Prozent) ein erstattungsfähiges Schadensvolumen von mindestens 10.000 Euro, bei versicherbaren und versicherten Schäden (Erstattung in Höhe von 25 Prozent) ein erstattungsfähiges Schadensvolumen von mindestens 20.000 Euro vorliegen muss.
Gutachten von Architekten bzw. Ingenieuren können akzeptiert werden, soweit Sachschäden begutachtet werden, welche grundsätzlich der fachlichen Expertise des Begutachtenden unterliegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Architekten bzw. Ingenieure Mitglieder in der jeweiligen Kammer sind. In die Begutachtung von Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingebunden werden.
- Schadensliste [Dateiformat: xlsx] - Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern. (Diese Excel-Datei ist nicht barrierefrei. Da die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, wird nach § 9 Abs. 4 BayDiV (Bayerische Digitalverordnung) von einem barrierefreien Angebot abgesehen.)