Verlängerte Antragsfristen für Privathaushalte: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Hilfen:
Soforthilfen:
Unternehmen
Für Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen sowie für Eigentümer überwiegend (zu mehr als 50%) betrieblich genutzter Immobilien, die an Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe vermietet oder verpachtet sind, werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Alle weiteren Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Privathaushalte
Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern konnten eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtete sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.
Landwirtschaftliche Unternehmen
Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhe von 5.000 Euro bis zu 200.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:
Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.
Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Antragsformulare:
Aktuell verfügbare Antragsformulare finden sich auf den Internetseiten der zuständigen Stellen und auf den Seiten der jeweils zuständigen Bayerischen Staatsministerien.
Frist zur Antragstellung:
Anträge auf Soforthilfen für Privathaushalte konnten bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Anträge auf Notstandsbeihilfen können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.
Die Informationen erfolgen unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Anpassungen, die fortlaufend auf der Seite der Regierung von Schwaben sowie auf den Seiten der zuständigen Staatsministerien veröffentlicht werden.
Info-Telefon der Regierung von Schwaben
0821 327-3586
E-Mail-Adresse für die Hochwasserhilfen
finanzhilfe-hochwasser2024@reg-schw.bayern.de
Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Schwaben:
Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis Augsburg
Landkreis Donau-Ries
Landkreis Dillingen a.d.Donau
Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Günzburg
Landkreis Unterallgäu
Landkreis Ostallgäu
Landkreis Oberallgäu
Landkreis Lindau (Bodensee)
Stadt Kempten (Allgäu)
Stadt Kaufbeuren
Stadt Memmingen
Stadt Augsburg
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schwaben:
AELF Augsburg
AELF Kempten
AELF Kaufbeuren
AELF Krumbach-Mindelheim
AELF Nördlingen-Wertingen
Zuständige Bayerische Staatsministerien (allgemeine Informationen):
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)