Ausbau der Bundesstraße 12 von Untergermaringen bis zur Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der Bundesautobahn A 96

Regierung von Schwaben leitet ergänzendes Verfahren ein

11.03.2024-010

Der Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Kempten und Buchloe ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Verkehrsführung auf dieser wichtigen Verbindung erfolgt bisher dreispurig mit wechselnden Überholmöglichkeiten in den unterschiedlichen Fahrtrichtungen. Zur Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Strecke auf einer Gesamtlänge von etwa 51 Kilometern vierspurig ausgebaut werden. Den Verkehrsteilnehmern werden demnach künftig für jede Fahrtrichtung getrennte Richtungsfahrbahnen mit jeweils zwei Fahrspuren und einem Standstreifen zur Verfügung stehen.

Mit Beschluss vom 1. Juni 2022 genehmigte die Regierung von Schwaben den Ausbau für den circa 10,2 Kilometer langen Abschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96.

Gegen den Beschluss sind mehrere Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anhängig.

Die Regierung von Schwaben entschied nunmehr, vorsorglich die Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich der Schutzgüter globales Klima und Fläche ergänzen zu lassen. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zu den Änderungen zu äußern. 

Die Unterlagen können von Dienstag, den 12. März 2024 bis einschließlich Donnerstag, den 11. April 2024 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem genannten Zeitraum auf Verlangen bei einer der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden oder der für diese zuständigen Verwaltungsgemeinschaft (Marktoberdorf und Germaringen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau) einzusehen. Die diesbezügliche Anfrage ist an die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg (oder per E-Mail an B12-Einwendungen@reg-schw.bayern.de) zu richten, damit diese einen Termin für die Einsicht organisieren kann.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich Montag, den 13. Mai 2024 Zeit, Einwendungen zu erheben, soweit diese sich auf die überarbeiteten Unterlagen beziehen. Einwendungen und Forderungen wegen der unveränderten Teile der Planung müssen nicht wiederholt werden. Neu erhobene Einwendungen und Forderungen, die den unveränderten Teil der Unterlagen betreffen, können im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.