Genehmigung der Verlegung der Kreisstraße GZ 5 in Kleinkötz



09.08.2024-028

Die Regierung von Schwaben hat die Verlegung der Kreisstraße GZ 5 in den Gemeindegebieten von Kötz und der Stadt Günzburg mittels eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt.

Ziel der Verlegung der Kreisstraße ist eine Entlastung des Ortskerns von Kleinkötz vom Durchgangs- und Schwerverkehr. Dazu wird die Kreisstraße GZ 5 in Kleinkötz unmittelbar östlich der Bahnstrecke Mindelheim - Günzburg nach Norden verlegt. Durch diese Maßnahme wird sowohl der überörtliche Verkehr als auch der Verkehr der beiden Gewerbegebiete der Stadt Günzburg und der Gemeinde Kötz an die GZ 5 angebunden und auf direktem Wege auf Höhe des sog. „Lego-Kreisels“ an die Bundesstraße B 16 mit Anbindung an die Bundesautobahn A 8 angeschlossen. 

Die Gesamtlänge der geplanten Maßnahme beträgt 2050 m. Ein Kilometer dieser Strecke ist ein Neubau. Der restliche Teil erfolgt als Ausbau von bestehenden kommunalen Straßen in den Gewerbegebieten Kleinkötz und Deffingen. Die Strecke bleibt zweistreifig mit einer Fahrbahnbreite von 7 m.

In dem Planfeststellungsverfahren hörte die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen an. Die Planunterlagen wurden in der Stadt Günzburg und der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen.

Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass die Verlegung der Kreisstraße im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um Wohngebiete vom Verkehrslärm zu entlasten, das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.

Da mehr als 50 Einwendungen erhoben wurden, wird der Beschluss in der örtlichen Tagespresse und im Amtsblatt der Regierung von Schwaben öffentlich bekannt gemacht.

Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der festgestellten Unterlagen wird vom 21. August bis einschließlich 3. September 2024 auf der Homepage der Regierung von Schwaben veröffentlicht. Zusätzlich werden im gleichen Zeitraum der Beschluss und die festgestellten Unterlagen in der Stadt Günzburg und in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden in der Gemeinde Kötz und der Stadt Günzburg auf ihrer jeweiligen Homepage und darüber hinaus jeweils ortsüblich bekannt gegeben.