Genehmigung des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke Ulm / Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10 bestandskräftig



16.10.2024-031

Genehmigung des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke Ulm / Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10 bestandskräftig

Die Regierung von Schwaben genehmigte mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. Juli 2024 den Ersatzneubau der Adenauerbrücke im Zuge der Bundesstraße 10.

Gegen den ab dem 6. August 2024 für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist weder eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingegangen, so dass die Genehmigung bestandskräftig geworden ist. Damit besteht nunmehr Baurecht für das Vorhaben. Die Bauausführung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 starten.

Der Ersatzneubau für die sich in einem schlechten Zustand befindende Adenauerbrücke soll künftig acht Fahrstreifen sowie Geh- und Radwege aufweisen. Die überregional verkehrswichtige B 10 wird weiterhin mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung über das neue Brückenbauwerk geführt. Zusätzlich werden für die Ver- und Entflechtung der Verkehre der B 10 sowie von und in die Stadtgebiete über die bereits vorhandenen zweistreifigen Anschlussstellenrampen künftig zwei weitere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der Brücke zur Verfügung stehen.