Genehmigung für die Beseitigung von zwei höhengleichen Bahnübergängen der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm
nördlich des Ortsteils Heising der Gemeinde Lauben14.04.2025-010
Die Regierung von Schwaben hat dem Landkreis Oberallgäu die Beseitigung von zwei höhengleichen Bahnübergängen der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm nördlich des Ortsteils Heising der Gemeinde Lauben mittels eines Plangenehmigungsbeschlusses genehmigt.
Der Verkehr der Kreisstraße OA 19 wird künftig mit einem Brückenbauwerk über die Bahnstrecke geführt. Die von der Kreisstraße OA 19 abzweigende Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang wird im Zuge des Vorhabens 75 m nach Norden verlegt und quert die Bahnlinie künftig mit einer Unterführung. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Bahnübergänge erhält die Kreisstraße OA 19 Linksabbiegespuren für die Kreuzung mit der Winklerstraße und der Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang. Die Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang wird um einen 2,50 m breiten Geh- und Radweg ergänzt.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt bei der Kreisstraße OA 19 1190 m, bei der Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang 480 m.
In dem Plangenehmigungsverfahren hörte die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden an.
Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Ersatz der beiden höhengleichen Bahnübergänge durch höhenfreie Lösungen im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.