Ausbau der Bundesstraße 12 von Untergermaringen bis zur Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der Bundesautobahn A 96
Regierung von Schwaben erlässt Beschluss im ergänzenden Verfahren03.06.2025-015
Die Regierung von Schwaben erließ den Beschluss im ergänzenden Verfahren für den vierstreifigen Ausbau der Bundestraße 12 (B 12) von Untergermaringen bis Buchloe. In dem Ergänzungsbeschluss kommt die Regierung von Schwaben nach Abwägung aller betroffenen Belange, insbesondere auch im Hinblick auf die ergänzte Umweltverträglichkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass der Ausbau der B 12 im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Die Regierung von Schwaben hatte aus Anlass der anhängigen Gerichtsverfahren gegen den Ausbau der B12 entschieden, vorsorglich die Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich der Schutzgüter globales Klima und Fläche ergänzen zu lassen und diese Änderungen bei der Abwägung zu berücksichtigen.
In dem seit März 2024 laufenden Verfahren hatten betroffene Privatpersonen und Verbände Gelegenheit, zu den ergänzten Unterlagen Stellung zu nehmen. Die Äußerungen wurden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Der Beschluss wird in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht. Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des Ergänzungsbeschlusses ab dem 6. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht (https://www.regierung.schwaben.bayern.de/). Eine Ausfertigung dieses Beschlusses kann nach Vereinbarung eines Termins mit der Regierung von Schwaben in der Stadt Marktoberdorf und der Gemeinde Germaringen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau eingesehen werden.
Der Ausbau der B 12 zwischen Kempten und Buchloe ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Verkehrsführung auf dieser wichtigen Verbindung erfolgt bisher lediglich dreispurig mit wechselnden Überholmöglichkeiten in den unterschiedlichen Fahrtrichtungen. Zur Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Strecke auf einer Gesamtlänge von etwa 51 Kilometern vierspurig ausgebaut werden. Den Verkehrsteilnehmern werden demnach künftig für jede Fahrtrichtung getrennte Richtungsfahrbahnen mit jeweils zwei Fahrspuren und einem Standstreifen zur Verfügung stehen.
Mit Beschluss vom 1. Juni 2022 genehmigte die Regierung von Schwaben den Ausbau für den circa 10,2 Kilometer langen Abschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96. Gegen den Beschluss sind mehrere Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anhängig.