Planfeststellungsverfahren Neubau Geh- und Radweg zw. Margertshausen u. Gessertshausen an der Staatsstraße 2026
04.12.2025-031
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg ein Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2026 durch.
Die Planung sieht den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2026 zwischen Gessertshausen (Einmündung der Ortsstraße „Schulstraße“) und Margertshausen (Ortsgrenze) auf einer Länge von etwa 1,8 km vor. Dadurch wird die Verkehrssicherheit für den Alltags-, Schul- und Freizeitradverkehr deutlich verbessert werden. Zudem wird eine bedeutende Lücke im bestehenden Radwegenetz zwischen Gessertshausen und Fischach entlang der Staatsstraße 2026 geschlossen. Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und Landschaft sind naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Gessertshausen, Margertshausen und Wollishausen (Gemeinde Gessertshausen) sowie in der Gemarkung Grünenbaindt (Markt Dinkelscherben) beansprucht.
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Montag, den 8. Dezember 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 7. Januar 2026 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter Planfeststellungsverfahren eingesehen werden können.
Zusätzlich werden die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Gessertshausen und dem Markt Dinkelscherben ausgelegt. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird in den genannten Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wird auch jeweils im Internet veröffentlicht.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene bis einschließlich Mittwoch, den 21. Januar 2026 Zeit, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt, der noch gesondert bekannt gegeben wird.
