Planfeststellungsverfahren DKI-Deponie Brennberg

Planfeststellungsverfahren gem. §§ 35 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 18 ff. UVPG) für die Errichtung und Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH in Burgau im Landkreis Günzburg;

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für die Direkteinleitung des vorbehandelten Sickerwassers aus der DKI-Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg in den Vorfluter Kammel;

Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Brunnenanlage nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie Brennberg;

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel

Für das o.g. Vorhaben hat die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH bei der Regierung von Schwaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beantragt.

Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 6 UVPG i. V. m. Ziff. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG).

Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu den Umweltauswirkungen liegen zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Burgau, Gerichtsweg 8, 89331 Burgau und der Gemeinde Kammeltal, Burgauer Straße 12, 89358 Kammeltal, aus.

Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der o.g. Gemeinden gesondert mitgeteilt.

Zusätzlich ist der Plan untenstehend veröffentlicht, maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG).

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Bereitstellung der Unterlagen im Internet eine unverbindliche zusätzliche Serviceleistung darstellt und lediglich informellen Charakter hat. Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen übernehmen. Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell bei den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen in Papierform sowie die in den dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachungen enthaltenen Angaben rechtsverbindlich sind.

Bekanntmachungen: (aus technischen Gründen nicht barrierefrei)