Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben
Die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben ist die zuständige Ausländerbehörde für alle Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausreiseeinrichtung zu wohnen sowie für Ausländer, die nicht mehr zur Wohnsitznahme in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind. Die Zuständigkeit kann nach Wegfall der Wohnsitznahmeverpflichtung auf die örtlich zuständige Ausländerbehörde übertragen und von dieser erneut übernommen werden.
Hauptaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sind die ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich, die möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer, der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung (freiwillige Ausreise).
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Kobelweg
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 12:30 - 15:15 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung
- Arbeitsbereich Ausländerbehörde Schwaben
Telefon +49 (0)821 327-4698
Fax +49 (0)821 327-4699
E-Mailzab-poststelle@reg-schw.bayern.de - Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehrberatung
Telefon +49 (0)821 327-4660
Fax +49 (0)821 327-4699
E-Mailzab-poststelle@reg-schw.bayern.de - Herr Mayer - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-4666
Fax +49 (0)821 327-4699
E-Mailzab-poststelle@reg-schw.bayern.de
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Kobelweg
- A
- Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen
- Ausländer; Beschaffung von Heimreisedokumenten und damit verbundene Maßnahmen der Identitätsklärung
- Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit