Staatsstraße 2027 Schwabmünchen – Mittelneufnach; Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für den Ausbau östlich Forsthofen (Bauabschnitt 3) im Abschnitt 300 von Station 1,334 bis Station 0,633 (Bau-km 2+145 bis Bau-km 2+846)

Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in elektronischer Fassung als zusätzlichen Service zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und die in der dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und auf Erfassung aller bei der Regierung von Schwaben beantragten Planfeststellungsverfahren. Grundsätzlich erfolgt die Bereitstellung im Internet ab Beginn der offiziellen Auslegung der Unterlagen in den jeweils betroffenen Gemeinden und bleibt in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens, zumindest aber für die Dauer der Auslegung verfügbar. 

Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht. 

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden. 

Bezeichnung des Verfahrens:

Staatsstraße 2027 Schwabmünchen – Mittelneufnach;
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für denAusbau östlich Forsthofen (Bauabschnitt 3) im Abschnitt 300 von Station 1,334 bis Station 0,633 (Bau-km 2+145 bis Bau-km 2+846)

Vorhabensträger: Staatliches Bauamt Kempten 

Auslegende Kommune: Gemeinde Ettringen 

Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2023
(nicht barrierefrei)

Auslegungszeitraum:

23. Januar 2024 bis einschließlich 5. Februar 2024 


Planunterlagen

Teil A - Vorhabensbeschreibung

01 Erläuterungsbericht

Teil B - Planteil

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

05 Lageplan

06 Höhenplan

09 Landschaftspflegerische Maßnahmen

10 Grunderwerb

11 Regelungsverzeichnis

Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14 Straßenquerschnitt

17 Immissionstechnische Untersuchungen

18 Wassertechnische Untersuchungen

19 Umweltfachliche Untersuchungen