Bereich 3 - Planung und Bau

Der Bereich 3 der Regierung ist zuständig für das staatliche Bauen in Schwaben. Er führt die Behördenaufsicht über die Staatlichen Bauämter Augsburg, Kempten und Krumbach mit ihren Bauaufgaben im Hoch- und Hochschulbau und im Straßen- und Brückenbau. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Architekten, Ingenieure, Juristen und Verwaltungsfachleute.

Der Bereich 3 umfasst acht Sachgebiete für Hochbau, für Energie- und Betriebstechnik, für Straßenbau, für Planfeststellung/Straßenrecht, für Baurecht, für Städtebau, für Städtebauförderung und für Wohnungswesen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Fachaufsicht über die drei Staatlichen Bauämter in Schwaben, die Förderung kommunaler Hochbauprojekte wie Schulen, Museen und Krankenhäuser, die Förderung kommunaler Straßenbauprojekte, die Prüfung von Straßen- und Brückenplanungen der Staatlichen Bauämter, die Genehmigung (sog. Planfeststellung) des Baus von Bundesfernstraßen, Staatstraßen und teilweise Kreisstraßen, die Förderung der Erneuerung von Stadt- und Gemeindeteilen (Städtebauförderung), die Rechtsaufsicht über die Baugenehmigungsbehörden bei den Städten und Landkreisen sowie die Förderung von Mietwohnungen und stationären Wohn- und Pflegeplätzen.

Im Bereich 3 ist auch die VOB-Stelle angesiedelt, die öffentliche Vergabestellen bei Vergaben von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen berät und von Bietern als Nachprüfstelle für Vergaben von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, angerufen werden kann.


VOB-Stelle

VOB steht für "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen in der VOB haben das Ziel, den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausgewogen zu regeln.

Die VOB-Stelle ist die Stelle, an die sich ein Bewerber oder Bieter sowohl zur Beratung, als auch zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann , soweit es Vergabeverfahren der staatlichen Bauämter, der Wasserwirtschaftsämter, der Kommunen und der Empfänger von Förderungen der Regierung von Schwaben handelt (§ 21 VOB/A).

Die VOB-Stelle an der Regierung steht für Verfahren aus diesen Bereichen zur Verfügung:

  • Bauleistungen
  • Lieferleistungen
  • Dienstleistungen
  • Konzessionen
  • Freiberufliche Leistungen

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