Bereich 3 - Planung und Bau
Der Bereich 3 der Regierung ist zuständig für das staatliche Bauen in Schwaben. Er führt die Behördenaufsicht über die Staatlichen Bauämter Augsburg, Kempten und Krumbach mit ihren Bauaufgaben im Hoch- und Hochschulbau und im Straßen- und Brückenbau. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Architekten, Ingenieure, Juristen und Verwaltungsfachleute.
Der Bereich 3 umfasst acht Sachgebiete für Hochbau, für Energie- und Betriebstechnik, für Straßenbau, für Planfeststellung/Straßenrecht, für Baurecht, für Städtebau, für Städtebauförderung und für Wohnungswesen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Fachaufsicht über die drei Staatlichen Bauämter in Schwaben, die Förderung kommunaler Hochbauprojekte wie Schulen, Museen und Krankenhäuser, die Förderung kommunaler Straßenbauprojekte, die Prüfung von Straßen- und Brückenplanungen der Staatlichen Bauämter, die Genehmigung (sog. Planfeststellung) des Baus von Bundesfernstraßen, Staatstraßen und teilweise Kreisstraßen, die Förderung der Erneuerung von Stadt- und Gemeindeteilen (Städtebauförderung), die Rechtsaufsicht über die Baugenehmigungsbehörden bei den Städten und Landkreisen sowie die Förderung von Mietwohnungen und stationären Wohn- und Pflegeplätzen.
Im Bereich 3 ist auch die VOB-Stelle angesiedelt, die öffentliche Vergabestellen bei Vergaben von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen berät und von Bietern als Nachprüfstelle für Vergaben von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, angerufen werden kann.
- Herr Dr. Bruckmeir - Bereichsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2451
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mailpoststelle@reg-schw.bayern.de
Regierung von Schwaben
- B
- Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
- Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung
- Bundes-, Staats- und Kreisstraßen; Beantragung einer Widmung, Umstufung und Einziehung sowie von Änderungen des Straßenverzeichnisses
- Bundes- und Staatsstraßen; Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung
- E
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen
- F
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Genehmigung
- Förderstätten für Menschen mit Behinderung und Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben; Beantragung einer Investitionsförderung
- K
- Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit
- Kleingärtnerorganisation; Prüfung der Geschäftsführung
- Kommunaler Straßenbau und Straßenunterhalt; Bewilligung und Auszahlung von pauschalen Zuweisungen
- Kommunaler Wohnungsbau; Beantragung einer Förderung
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds
- Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
- M
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
- S
- Schwimmbadsanierung; Beantragung einer Förderung
- Staatlicher Hochbau; Informationen
- Staatlicher Hochschulbau; Informationen
- Städtebau; Beantragung einer Förderung für Erneuerungsmaßnahmen
- Städtebau und Ortsplanung; Beratung
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
- Straßenausbaubeiträge; Beantragung von Erstattungsleistungen
- Straßenbau; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
- Straßenbau und Straßenunterhaltung; Klärung von Rechtsfragen
VOB-Stelle
VOB steht für "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen in der VOB haben das Ziel, den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausgewogen zu regeln.
Die VOB-Stelle ist die Stelle, an die sich ein Bewerber oder Bieter sowohl zur Beratung, als auch zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann , soweit es Vergabeverfahren der staatlichen Bauämter, der Wasserwirtschaftsämter, der Kommunen und der Empfänger von Förderungen der Regierung von Schwaben handelt (§ 21 VOB/A).
Die VOB-Stelle an der Regierung steht für Verfahren aus diesen Bereichen zur Verfügung:
- Bauleistungen
- Lieferleistungen
- Dienstleistungen
- Konzessionen
- Freiberufliche Leistungen
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Die VOB-Stelle im Bereich 3 ist zuständig für Bauleistungen, Freiberufliche Dienstleistungen und Baukonzessionen:
- Nachprüfungsstelle bei behaupteten Vergabeverstößen bei der Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A, die nicht dem EU- Recht unterliegen.
- Vergabeberatungsstelle für öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger für Fragen zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes.
- Beratung öffentlicher und kommunaler Vergabestellen sowie Zuwendungsempfänger bei Freiberuflichen Dienstleistungen (z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen) und Baukonzessionen.
- Beratungsstelle in Zusammenhang mit kommunalen Grundstücksgeschäften, bei denen das Vergaberecht Anwendung findet.
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Die VOB-Stelle im Sachgebiet 21 ist zuständig für Lieferleistungen, Dienstleistungen und Konzessionen (ohne Baukonzessionen):
- Vergabeberatungsstelle für öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger für Fragen zur Vergabe von Lieferleistungen nach VgV oberhalb des EU-Schwellenwertes und nach UVgO unterhalb des EU-Schwellenwertes.
- Beratung öffentlicher und kommunaler Vergabestellen sowie Zuwendungsempfänger bei Dienstleistungen und Konzessionen.