Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost“ in der Stadt Lindau

Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in elektronischer Fassung zur Verfügung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 18a Abs. 3 Satz 1 AEG). Die vollständigen Planunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot und leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 18a Abs. 3 Satz 2 AEG liegen die Planunterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden während des Auslegungszeitraums in Papierform aus.

Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften bekannt gemacht. Wir weisen darauf hin, dass nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind.

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der Bekanntmachung zulässig sind und bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden müssen.

Bezeichnung des Verfahrens:

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost“ in der Stadt Lindau
Tektur vom 30.10.2024

Vorhabenträger: DB InfraGO AG

Betroffene Kommune: Stadt Lindau (Bodensee)

Auslegungszeitraum: Donnerstag, 28.11.2024 bis einschließlich Freitag, 27.12.2024

Ende der Einwendungsfrist: mit Ablauf des 10.01.2025

Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 18.11.2024 

Hinweis

Der bisher in der Stadt Lindau vom 28.06.2021 bis 27.07.2021 öffentlich ausgelegte Plan wurde insbesondere infolge der geänderten Variantenuntersuchung bzw. Variantenentscheidung sowie infolge der Einwände im Anhörungsverfahren überarbeitet. Anstatt einer Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) Hasenweidweg Ost durch den Neubau einer Eisenbahnüberführung an gleicher Stelle wird nunmehr die Beseitigung des BÜ am Hasenweidweg Ost und eine daraus nötig werdende Neuerschließung des sog. Gleisdreiecks durch den Neubau einer Straßen- und einer Gehwegüberführung von der Holdereggenstraße nach Süden über die Strecke 5421 in Verbindung mit einer Fuß- und Radwegüberführung über die Bahnstrecke 5362 beantragt. Mit dieser Planänderung soll die Planfeststellung für das Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau vom 18.07.2019 insbesondere in Bezug auf die Realisierung des künftigen Betriebsprogramms geändert werden. Gegenstand sind zudem trassenferne naturschutzfachliche Maßnahmen in der Gemarkung Hoyern (Stadt Lindau), Gemarkung Bodolz (Gemeinde Bodolz), Gemarkung Wohmbrechts (Gemeinde Hergatz) sowie Gemarkung Heimenkirch (Gemeinde Heimenkirch).

Die Änderungen wurden in den Tektur-Planunterlagen durch Blau-Eintragungen erkenn- und nachvollziehbar gemacht.

Die Bereitstellung der Planunterlagen erfolgt als nicht barrierefreie zugängliche PDF-Dateien. Bei Fragen können Sie sich an wenden.


PLANUNTERLAGEN